In der Übergangszeit zwischen der Veröffentlichung einer neuen Normenversion und deren formalen Aufnahme in unseren akkreditierten Geltungsbereich durch die DAkkS kann es vorkommen, dass wir in unseren Abschlussberichten noch auf die vorherige Normversion verweisen müssen. Das hat folgende Gründe:
Formale Akkreditierungspflicht: Wir dürfen in unseren Berichten nur Normen angeben, die offiziell durch die DAkkS in unserem Geltungsbereich gelistet sind.
Für Medizinprodukte ist eine flexible Akkreditierung des Geltungsbereichs ausgeschlossen, sodass erst nach einer Akkreditierungsänderung mit Prüfung durch die DAkkS auf neue Normen referenziert werden darf.
Verfahrenslaufzeiten: Die Aktualisierung des Geltungsbereichs erfolgt erst nach erfolgreicher Begutachtung und Freigabe durch die Akkreditierungsstelle – ein Prozess, der mehrere Monate dauert.
Rechtssicherheit: Die Einhaltung dieser Vorgaben dient der rechtlichen Absicherung unserer Kunden und der Nachvollziehbarkeit gegenüber Behörden und Benannten Stellen.
Sobald die neue Normversion offiziell in unseren Geltungsbereich aufgenommen wurde, verwenden wir sie selbstverständlich in unseren Berichten.
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