In vielen technischen, industriellen oder wissenschaftlichen Bereichen sind Prüfungen ein zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung. Doch ein Messergebnis allein sagt noch nicht aus, ob ein Produkt oder Bauteil die festgelegten Anforderungen tatsächlich erfüllt. Diese Bewertung erfolgt im Rahmen der sogenannten Konformitätsbewertung. In diesem Artikel erklären wir leicht verständlich, wie ein Labor gemäß ISO/IEC 17025:2018 und DAkkS-Vorgaben zu einer Konformitätsaussage gelangt. CleanControlling beschreibt die Vorgehensweise bei der Bewertung der Konformität von Prüfergebnissen im Dokument FB 35-74, das der Akkreditierung zugrunde liegt.
Im Grunde beantwortet die Konformitätsbewertung ine einfache Frage:
“Hält das gemessene Ergebnis die geforderte Spezifikation ein – ja oder nein?”
Spezifikationen können beispielsweise sein:
Das Labor vergleicht dazu den gemessenen Wert dazu mit dem festgelegten Grenz- oder Zielwert. Das Ergebnis der Bewertung ist immer eindeutig:
✔ konform (erfüllt) oder
✘ nicht konform (nicht erfüllt).
In manchen Fällen wünschen Kunden lediglich die Messwerte, ohne eine Aussage zur Konformität. Dies ist beispielsweise bei reinen Ist-Stand-Analysen oder Entwicklungsprojekten sinnvoll.
In solchen Fällen gilt:
Im Prüfbericht wird deutlich darauf hingewiesen, dass keine Konformitätsaussage getroffen wurde.
Eine Entscheidungsregel legt fest, wie das Labor bei der Konformitätsbewertung mit der Messunsicherheit umgeht.
Warum das wichtig ist:
Jede Messung ist mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. Eine Entscheidungsregel definiert einen Bereich, in dem der wahre Wert mit hoher Wahrscheinlichkeit liegt.
Beispiel:
Ein Messergebnis liegt bei 98, der Grenzwert beträgt 100 und die Messunsicherheit liegt bei ± 5
→ Der wahre Wert könnte somit zwischen 93 und 103 liegen.
Die Entscheidungsregel beantwortet die Frage:
„Wird die Messunsicherheit bei der Konformitätsbewertung berücksichtigt oder nicht?“
Es werden drei mögliche Vorgehensweisen beschrieben:
Existiert eine verbindliche Entscheidungsregel (z. B. in einer Norm), wendet das Labor ausschließlich diese an.
Kunden können – schriftlich – auch eigene Vorgaben definieren, z. B.:
Das Labor dokumentiert dies dann explizit im Prüfbericht.
Wenn keine Vorgaben existieren, nutzt das Labor die einfache Akzeptanz:
Es zählt ausschließlich der Messwert – die Messunsicherheit wird für die Bewertung NICHT berücksichtigt.
Das bedeutet:
Die Messunsicherheit wird dennoch intern ermittelt und gespeichert.
Das Dokument FB 35-74 “Konformität von Prüfergebnissen” von CleanControlling zeigt typische Situationen im Umgang mit Grenzwerten beim Verfahren „Einfache Akzeptanz“. Aus der Abbildung 1 sind die sieben Fälle (A bis G) auf einem Blick ersichtlich.
Wichtig beim Standardverfahren ist: Es zählt nur der Messwert, nicht die Unsicherheit. Deshalb fallen die Fälle C und D noch als konform aus, obwohl die Unsicherheit den Grenzwert erreicht.
Die in ISO/IEC 17025:2018 geforderte Dokumentation stellt sicher, dass:
Durch die transparente Darstellung wird deutlich:
Konformitätsbewertungen sind immer systematisch und regelbasiert – nicht subjektiv.
Die Konformitätsbewertung ist ein essenzieller Schritt, um Messergebnisse richtig einzuordnen und Qualitätsansprüche sicher zu erfüllen.
Das vorliegende Verfahren sorgt dafür, dass:
Damit bildet es die Grundlage für eine transparente und hochwertige Prüfdienstleistung.
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