Blindwert in der Technischen Sauberkeit

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Vergleich VDA 19.1 (2015) vs. Revision 2025

Blindwert in der Technischen Sauberkeit

Vergleich VDA 19.1 (2015) vs. Revision 2025

In diesem Artikel wird die Bedeutung des Blindwerts in der Technischen Sauberkeit beleuchtet. Es werden die Kriterien der aktuellen VDA 19.1 (2015) mit der Revision 2025 (Gelbband) verglichen und praxisnahe Maßnahmen für sehr saubere Bauteile aufgezeigt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Bewertung der Sauberkeitswerte und Maßnahmen bei Nichteinhaltung des Blindwertes, insbesondere bei sehr sauberen Bauteilen.

Hintergrund

Der Blindwert gibt die Menge der Partikel an, die während der Prüfung eingebracht werden, aber nicht vom Prüfobjekt stammen. Ein hoher Blindwert kann die Aussagekraft der Sauberkeitsprüfung erheblich beeinträchtigen. 

Die VDA 19.1 definiert Grenzwerte und Prüfmethoden, um die Zuverlässigkeit sicherzustellen. Dabei muss die Sauberkeit des Prüfumfelds dem von den Bauteilen geforderten oder ermittelten Sauberkeitszustand angepasst sein. Daher wird der zulässige Blindwert ausgehend von den Sauberkeitswerten des Bauteils abgeleitet. Der Blindwert darf nicht vom Sauberkeitswert des Prüfobjekts abgezogen werden und ist somit Bestandteil des Sauberkeitswerts.

Blindwertkriterien im Vergleich

Das Blindwertkriterium legt fest, wie hoch der Blindwert maximal sein darf, damit das Prüfergebnis als valide gilt. Die entsprechenden Kriterien werden in der VDA 19.1 (2015) im Vergleich zur VDA 19.1 (2025, Gelbband) wie folgt festgelegt.

KriteriumVDA 19.1 (2015)VDA 19.1 (2025, Gelbband)
Gravimetrisch≤10 % des Rückstandsgewichtes≤10 % des Rückstandsgewichtes, ergänzt um klare Definitionen bei Nichteinhaltung des geforderten Blindwertes.
Partikelanzahl≤10 % je Größenklasse≤10 % je Größenklasse, ergänzt um klare Definitionen bei Nichteinhaltung des geforderten Blindwertes.
MaximalgrößeKeine Blindwertpartikel ab spezifizierter GrößeKeine Blindwertpartikel ab spezifizierter Größe, zusätzliche Dokumentationspflicht

Bewertung bei Nichteinhaltung

Die Revision der VDA 19.1 von 2025 (Gelbband) differenziert die Bewertung wie folgt:

  • Blindwert ≤ 10 %, Prüfergebnis unter Grenzwert → Spezifikation eingehalten.
  • Blindwert > 10 %, Prüfergebnis unter Grenzwert → Spezifikation eingehalten, aber Ergebnis nicht zuverlässig und nicht belastbar für weitere Interpretationen.
  • Blindwert ≤ 10 %, Prüfergebnis über Grenzwert → Spezifikation nicht eingehalten.
  • Blindwert > 10 %, Prüfergebnis über Grenzwert → Prüfung ungültig.

Maßnahmen bei sehr sauberen Bauteilen

Bei sehr sauberen Bauteilen kann das Blindwertkriterium technisch nicht erfüllbar sein, da die Eigenverunreinigung der Prüfgeräte überproportional ins Gewicht fällt. Die VDA 19.1 empfiehlt in solchen Fällen folgende Maßnahmen:

Technische Maßnahmen

  • Verwendung höherauflösender Waagen mit kontrollierter Umgebung (z. B. klimatisierter Raum mit konstanter Luftfeuchte).
  • Erhöhung der Prüflosgröße: Mehrere Bauteile gleichzeitig extrahieren, um die Partikelfracht über die Nachweisgrenze zu bringen.
  • Optimierung der Extraktionseinrichtung: Minimierung benetzter Flächen, Einsatz von Materialien mit geringer Eigenpartikelabgabe, z.B. Verwendung neuwertiger Labor-Glasware als Extraktionsgefäße
  • Partikelextraktion in separiertem Reinraum-Bereich unter zusätzlichen Laminar Flow Bedingungen (z.B. Klasse 4 gem. DIN ISO 14644-1)

Organisatorische Maßnahmen

  • Trennung von Prüfbereichen: z. B. separate Räume für Trocknung, Verpackung und Extraktion.
  • Regelmäßige Blindwertprüfungen zur Validierung der Sauberkeit der Prüfgeräte.
  • Dokumentation von Sonderfällen: Wenn das Blindwertkriterium nicht erfüllbar ist, muss dies im Prüfbericht vermerkt und mit dem Kunden abgestimmt werden.

Verfahrensspezifische Maßnahmen

  • Verwendung indirekter Extraktionsmethoden (z. B. Ultraschall in Bechergläsern) zur Reduktion von Umgebungseinflüssen.
  • Anpassung der Nachspülprozedur: z. B. durch separate Nachspülung kritischer Bereiche.
  • Verzicht auf Blindwertprüfung nur bei dokumentierter Wiederverwendung geprüfter und validierter Extraktionseinrichtungen.

Fazit

Der Blindwert ist nach wie vor ein entscheidender Faktor für die Aussagekraft von Sauberkeitsprüfungen. Die Revision von 2025 erweitert die Methodik und bietet praxisnahe Lösungen für sehr saubere Bauteile. Bei Nichteinhaltung des Blindwertkriteriums ist besondere Vorsicht geboten. Die Ergebnisse können trotz Unterschreitung des Grenzwerts unzuverlässig sein und dürfen nicht als belastbare Grundlage für weitere Interpretationen dienen.

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