In diesem Artikel wird die Bedeutung des Blindwerts in der Technischen Sauberkeit beleuchtet. Es werden die Kriterien der aktuellen VDA 19.1 (2015) mit der Revision 2025 (Gelbband) verglichen und praxisnahe Maßnahmen für sehr saubere Bauteile aufgezeigt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Bewertung der Sauberkeitswerte und Maßnahmen bei Nichteinhaltung des Blindwertes, insbesondere bei sehr sauberen Bauteilen.
Der Blindwert gibt die Menge der Partikel an, die während der Prüfung eingebracht werden, aber nicht vom Prüfobjekt stammen. Ein hoher Blindwert kann die Aussagekraft der Sauberkeitsprüfung erheblich beeinträchtigen.
Die VDA 19.1 definiert Grenzwerte und Prüfmethoden, um die Zuverlässigkeit sicherzustellen. Dabei muss die Sauberkeit des Prüfumfelds dem von den Bauteilen geforderten oder ermittelten Sauberkeitszustand angepasst sein. Daher wird der zulässige Blindwert ausgehend von den Sauberkeitswerten des Bauteils abgeleitet. Der Blindwert darf nicht vom Sauberkeitswert des Prüfobjekts abgezogen werden und ist somit Bestandteil des Sauberkeitswerts.
Das Blindwertkriterium legt fest, wie hoch der Blindwert maximal sein darf, damit das Prüfergebnis als valide gilt. Die entsprechenden Kriterien werden in der VDA 19.1 (2015) im Vergleich zur VDA 19.1 (2025, Gelbband) wie folgt festgelegt.
| Kriterium | VDA 19.1 (2015) | VDA 19.1 (2025, Gelbband) |
| Gravimetrisch | ≤10 % des Rückstandsgewichtes | ≤10 % des Rückstandsgewichtes, ergänzt um klare Definitionen bei Nichteinhaltung des geforderten Blindwertes. |
| Partikelanzahl | ≤10 % je Größenklasse | ≤10 % je Größenklasse, ergänzt um klare Definitionen bei Nichteinhaltung des geforderten Blindwertes. |
| Maximalgröße | Keine Blindwertpartikel ab spezifizierter Größe | Keine Blindwertpartikel ab spezifizierter Größe, zusätzliche Dokumentationspflicht |
Die Revision der VDA 19.1 von 2025 (Gelbband) differenziert die Bewertung wie folgt:
Bei sehr sauberen Bauteilen kann das Blindwertkriterium technisch nicht erfüllbar sein, da die Eigenverunreinigung der Prüfgeräte überproportional ins Gewicht fällt. Die VDA 19.1 empfiehlt in solchen Fällen folgende Maßnahmen:
Technische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Verfahrensspezifische Maßnahmen
Der Blindwert ist nach wie vor ein entscheidender Faktor für die Aussagekraft von Sauberkeitsprüfungen. Die Revision von 2025 erweitert die Methodik und bietet praxisnahe Lösungen für sehr saubere Bauteile. Bei Nichteinhaltung des Blindwertkriteriums ist besondere Vorsicht geboten. Die Ergebnisse können trotz Unterschreitung des Grenzwerts unzuverlässig sein und dürfen nicht als belastbare Grundlage für weitere Interpretationen dienen.
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