Ist CleanControlling durch die ZLG im Rahmen der MDR anerkannt?

Die zuständige ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimittel und Medizinprodukten) hat die Kompetenz des Labors für biologische und mikrobiologisch-hygienische Prüfungen von Medizinprodukten der CleanControlling Medical GmbH & Co. KG gemäß der geltenden EU-Verordnung anerkannt.

Zur ZLG-Anerkennung

Was ist die Anerkennung von Prüflaboren durch die ZLG?

Die Anerkennung nach § 18 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) durch die ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten) ist eine Bestätigung der Erfüllung der Anforderungen an ein Prüflabor nach der Verordnung (EU) 2017/745 [MDR] sowie der DIN EN ISO/IEC 17025:2018.

Was umfasst die Anerkennung durch die ZLG?

Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten erkennt an, dass die CleanControlIng Medical GmbH & Co. KG gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 sowie der DIN EN ISO/IEC 17025 die Kompetenz für biologische, chemische und mikrobiologisch-hygienische Prüfungen von Medizinprodukten, Sterilbarriere- und Verpackungssystemen sowie von Stoffen als integrale Bestandteile mit unterstützender Funktion von Medizinprodukten gemäß Artikel 1 Ziffer 8 der Verordnung (EU) 2017/745 sowie für physikalische Prüfungen von Sterilbarriere- und Verpackungssystemen und für die Umgebungsüberwachung besitzt.