Die zuständige ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimittel und Medizinprodukten) hat die Kompetenz des Labors für biologische und mikrobiologisch-hygienische Prüfungen von Medizinprodukten der CleanControlling Medical GmbH & Co. KG gemäß der geltenden EU-Verordnung anerkannt.
Die Anerkennung nach § 18 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) durch die ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten) ist eine Bestätigung der Erfüllung der Anforderungen an ein Prüflabor nach der Verordnung (EU) 2017/745 [MDR] sowie der DIN EN ISO/IEC 17025:2018.
Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten erkennt an, dass die CleanControlIng Medical GmbH & Co. KG gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 sowie der DIN EN ISO/IEC 17025 die Kompetenz für biologische, chemische und mikrobiologisch-hygienische Prüfungen von Medizinprodukten, Sterilbarriere- und Verpackungssystemen sowie von Stoffen als integrale Bestandteile mit unterstützender Funktion von Medizinprodukten gemäß Artikel 1 Ziffer 8 der Verordnung (EU) 2017/745 sowie für physikalische Prüfungen von Sterilbarriere- und Verpackungssystemen und für die Umgebungsüberwachung besitzt.
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